Altersarmut betrifft vor allem Frauen!
Datum: Mittwoch, dem 06. Januar 2010
Thema: Senioren Rente @ Senioren Home Page


Berufstätige Frauen erhalten mit durchschnittlich 534 Euro monatlich nur die Hälfte der Rentenbezüge männlicher Ruheständler, die sich im Schnitt über 1.021 Euro freuen können. Ein Schicksal, das vielen Frauen droht. Bei der gesetzlichen Rente stehen sie deutlich schlechter da als Männer.
"Viele Frauen vernachlässigen das Thema Altersvorsorge und vertrauen immer noch auf die gesetzliche Rente oder auf die Absicherung durch den Ehemann", erklärt Horst-Elmar Grün, Geschäftsführer der Gesellschaft für Ruhestandsplanung Rhein Ruhr.
Das sei ein Fehler. Die Gefahr einer geringen staatlichen Rente bei Frauen hänge großteils zusammen mit beruflichen Unterbrechungen oder Teilzeitjobs während der Kindererziehung. Aber auch die immer noch bestehenden Lohnunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern gleicher Qualifikation spiele eine Rolle. Nicht zuletzt können Scheidungen finanziell kritische Folgen haben, wenn die eingeplante Mitabsicherung durch den Ehemann wegfällt.

Berufstätige Frauen erhalten mit durchschnittlich 534 Euro monatlich nur die Hälfte der Rentenbezüge männlicher Ruheständler, die sich im Schnitt über 1.021 Euro freuen können. Ein Schicksal, das vielen Frauen droht. Bei der gesetzlichen Rente stehen sie deutlich schlechter da als Männer.
"Viele Frauen vernachlässigen das Thema Altersvorsorge und vertrauen immer noch auf die gesetzliche Rente oder auf die Absicherung durch den Ehemann", erklärt Horst-Elmar Grün, Geschäftsführer der Gesellschaft für Ruhestandsplanung Rhein Ruhr.
Das sei ein Fehler. Die Gefahr einer geringen staatlichen Rente bei Frauen hänge großteils zusammen mit beruflichen Unterbrechungen oder Teilzeitjobs während der Kindererziehung. Aber auch die immer noch bestehenden Lohnunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern gleicher Qualifikation spiele eine Rolle. Nicht zuletzt können Scheidungen finanziell kritische Folgen haben, wenn die eingeplante Mitabsicherung durch den Ehemann wegfällt.





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