Bund der Auslandserwerbstätigen e.V. (BDAE) begrüßt EuGH-Urteil zur Riester-Rente im Ausland!
Datum: Dienstag, dem 06. Oktober 2009
Thema: Senioren Rente @ Senioren Home Page


Rentner, die sich beispielsweise unter der Sonne Spaniens zur Ruhe setzen wollen, müssen in Zukunft bei ihrer Riester-Rente keine Abstriche mehr machen. Sie erhalten die vollen Bezüge, ohne die staatliche Förderung zurückzahlen zu müssen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 10. September 2009 entschieden (Az.: C-269/07). Gleichzeitig forderte das EU-Gericht die Bundesregierung dazu auf, die Richtlinien zur Riester-Rente nachzubessern.
Bislang mussten Ruheständler ihre staatlichen Zulagen - die Fördergelder, die sie jährlich für ihren Riester-Vertrag erhalten - zurückzahlen, wenn sie außerhalb Deutschlands lebten. Denn nur wer “unbeschränkt steuerpflichtig” in Deutschland war, hatte Anspruch auf den Rentenzuschuss.

Rentner, die sich beispielsweise unter der Sonne Spaniens zur Ruhe setzen wollen, müssen in Zukunft bei ihrer Riester-Rente keine Abstriche mehr machen. Sie erhalten die vollen Bezüge, ohne die staatliche Förderung zurückzahlen zu müssen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 10. September 2009 entschieden (Az.: C-269/07). Gleichzeitig forderte das EU-Gericht die Bundesregierung dazu auf, die Richtlinien zur Riester-Rente nachzubessern.
Bislang mussten Ruheständler ihre staatlichen Zulagen - die Fördergelder, die sie jährlich für ihren Riester-Vertrag erhalten - zurückzahlen, wenn sie außerhalb Deutschlands lebten. Denn nur wer “unbeschränkt steuerpflichtig” in Deutschland war, hatte Anspruch auf den Rentenzuschuss.





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