Grenzen der 'Medizinethik' am Lebensende - Medizinethische 'Botschaften' als Patentlösung?
Datum: Donnerstag, dem 23. Juli 2009
Thema: Senioren Sterben & Sterbehilfe @ Senioren Home Page


In der andauernden Debatte über das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger sehen wir uns unvermindert mit dem Vorwurf namhafter Medizinethiker konfrontiert, ggf. unser Selbstbestimmungsrecht überzustrapazieren und ihm eine Dominanz beizumessen. Es wird der „Verkürzung“ des Selbstbestimmungsrechts das Wort geredet und einige Medizinethiker adressieren daher wohl an die eigene Zunft die Forderung, solchen Sichtweisen keinen Vorschub mehr zu leisten.
Paradigmatisch hierfür steht das unverminderte Bemühen des Medizinethikers Axel W. Bauer, der uns in regelmäßig erscheinenden Statements und Beiträgen von seiner Sicht der Dinge zu überzeugen versucht, ohne hierbei vielleicht zu erkennen, dass eben aus der Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft das Selbstbestimmungsrecht der Patienten weniger ein philosophischer, denn mehr ein Verfassungsbegriff ist, den zu interpretieren in erster Linie nicht den Philosophen aufgegeben ist, sondern den ambitionierten Juristen, die ihre Exegese von bedeutsamen Grundrechten tunlichst frei von höchst individuellen, ethischen und moralischen Botschaften halten sollten.

In der andauernden Debatte über das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger sehen wir uns unvermindert mit dem Vorwurf namhafter Medizinethiker konfrontiert, ggf. unser Selbstbestimmungsrecht überzustrapazieren und ihm eine Dominanz beizumessen. Es wird der „Verkürzung“ des Selbstbestimmungsrechts das Wort geredet und einige Medizinethiker adressieren daher wohl an die eigene Zunft die Forderung, solchen Sichtweisen keinen Vorschub mehr zu leisten.
Paradigmatisch hierfür steht das unverminderte Bemühen des Medizinethikers Axel W. Bauer, der uns in regelmäßig erscheinenden Statements und Beiträgen von seiner Sicht der Dinge zu überzeugen versucht, ohne hierbei vielleicht zu erkennen, dass eben aus der Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft das Selbstbestimmungsrecht der Patienten weniger ein philosophischer, denn mehr ein Verfassungsbegriff ist, den zu interpretieren in erster Linie nicht den Philosophen aufgegeben ist, sondern den ambitionierten Juristen, die ihre Exegese von bedeutsamen Grundrechten tunlichst frei von höchst individuellen, ethischen und moralischen Botschaften halten sollten.





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