Änderung des Erb- und Verjährungsrechts: Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2009
Thema: Senioren Rente @ Senioren Home Page


Der Deutsche Bundestag hat am 03.07.2009 über Änderungen des Erb- und Verjährungsrechts entschieden (vgl. auch Bundestags-Drucksache 16/8954) und damit eine „Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben“ ermöglicht. Diese Regelung war überfällig.
Daher hat sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wiederholt an den Deutschen Bundestag gewandt und eine zügige Beratung und Neuregelung angemahnt. Siehe dazu u.a. die „Pressemitteilung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts - Bundestags-Drucksache 16/8954“ (nachlesbar unter www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de ).
Zur jetzt beschlossenen „Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich“ wird in einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 03.07.2009 ausgeführt:

Der Deutsche Bundestag hat am 03.07.2009 über Änderungen des Erb- und Verjährungsrechts entschieden (vgl. auch Bundestags-Drucksache 16/8954) und damit eine „Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben“ ermöglicht. Diese Regelung war überfällig.
Daher hat sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wiederholt an den Deutschen Bundestag gewandt und eine zügige Beratung und Neuregelung angemahnt. Siehe dazu u.a. die „Pressemitteilung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts - Bundestags-Drucksache 16/8954“ (nachlesbar unter www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de ).
Zur jetzt beschlossenen „Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich“ wird in einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 03.07.2009 ausgeführt:





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