Patientenrechtegesetz ist mehr als nur sinnvoll - Nicht den „Bock zum Gärtner machen“!
Datum: Freitag, dem 03. Juli 2009
Thema: Senioren Recht @ Senioren Home Page


Kaum, dass das Patientenverfügungsgesetz verabschiedet ist, sorgt sich die Ärzteschaft erneut um einen nachhaltigen „Angriff“ auf ihre Autonomie, die nicht selten als ganz exklusiver Freiraum begriffen wird und eigentlich keine Transparenz, geschweige eine rechtlichen Normierung verträgt.
Man könnte fast meinen, es drohe ein neuer „Kalter Krieg“ nicht nur zwischen Ärzten und Juristen, sondern auch zwischen Ärzten und Politiker und allein dies dürfte Anlass genug sein, die seit Jahren geführte Diskussion um Patientenrechte (und Bürgerbeteiligung) zielgerichtet in ein entsprechendes Gesetz münden zu lassen. Die „alten Gräben“ zwischen Ärzten und (manchen) Juristen scheinen in diesem Punkte unüberbrückbar und ein jeder der streitenden Parteien ist im Begriff, entsprechenden Sachverstand zu „rekrutieren“.

Kaum, dass das Patientenverfügungsgesetz verabschiedet ist, sorgt sich die Ärzteschaft erneut um einen nachhaltigen „Angriff“ auf ihre Autonomie, die nicht selten als ganz exklusiver Freiraum begriffen wird und eigentlich keine Transparenz, geschweige eine rechtlichen Normierung verträgt.
Man könnte fast meinen, es drohe ein neuer „Kalter Krieg“ nicht nur zwischen Ärzten und Juristen, sondern auch zwischen Ärzten und Politiker und allein dies dürfte Anlass genug sein, die seit Jahren geführte Diskussion um Patientenrechte (und Bürgerbeteiligung) zielgerichtet in ein entsprechendes Gesetz münden zu lassen. Die „alten Gräben“ zwischen Ärzten und (manchen) Juristen scheinen in diesem Punkte unüberbrückbar und ein jeder der streitenden Parteien ist im Begriff, entsprechenden Sachverstand zu „rekrutieren“.





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