Gerichte verbieten Fiktivabzug bei der Anrechnung rumänischer Renten!
Datum: Dienstag, dem 16. Juni 2009
Thema: Senioren Recht @ Senioren Home Page


Die Anwaltskanzlei Wagner aus Karlsruhe vertritt Rentner, die zum Teil in Rumänien geboren, nach Deutschland übergesiedelt sind und in beiden Staaten rentenversicherungspflichtige Arbeitszeiten zurückgelegt haben, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet eine geringere Rente, indem sie eine fiktive rumänische Rente annimmt und bei der deutschen Rente in Abzug bringt. Der sogenannte Fiktivabzug beläuft sich in der Regel auf 120 bis 160 Euro pro Monat.
Mittlerweile liegen die ersten Gerichtsentscheidungen zum Fiktivabzug bei der Anrechnung ausländischer Renten vor. Die Gerichte sind der Auffassung, dass die deutsche Rentenversicherung verpflichtet ist, dem Rentner eine Rente ohne Abzug einer fiktiven rumänischen Rente auszuzahlen hat.

Die Anwaltskanzlei Wagner aus Karlsruhe vertritt Rentner, die zum Teil in Rumänien geboren, nach Deutschland übergesiedelt sind und in beiden Staaten rentenversicherungspflichtige Arbeitszeiten zurückgelegt haben, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet eine geringere Rente, indem sie eine fiktive rumänische Rente annimmt und bei der deutschen Rente in Abzug bringt. Der sogenannte Fiktivabzug beläuft sich in der Regel auf 120 bis 160 Euro pro Monat.
Mittlerweile liegen die ersten Gerichtsentscheidungen zum Fiktivabzug bei der Anrechnung ausländischer Renten vor. Die Gerichte sind der Auffassung, dass die deutsche Rentenversicherung verpflichtet ist, dem Rentner eine Rente ohne Abzug einer fiktiven rumänischen Rente auszuzahlen hat.





Dieser Artikel kommt von Senioren Portal: Infos, Forum u.m. für SeniorInnen!
http://www.senioren-page.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.senioren-page.de/modules.php?name=News&file=article&sid=562