Beim „Wohn-Riester“ auf Details achten!
Datum: Mittwoch, dem 22. April 2009
Thema: Senioren Rente @ Senioren Home Page


Mit Einführung der Eigenheimrente erleichtert der Gesetzgeber den Erwerb einer eigenen Immobilie deutlich. Allerdings lohnt sich nach Meinung der MLP AG der „Wohn-Riester“ langfristig nur für diejenigen, die dauerhaft in ihrem Eigenheim wohnen wollen. „Die Förderung ist an feste Bedingungen geknüpft, die Sparer unbedingt kennen sollten“, sagt Christian Stief, Leiter Finanzierung bei der MLP AG.
So muss die mit dem Wohn-Riester geförderte Immobilie in Deutschland liegen und den Lebensmittelpunkt des Zulagenberechtigten bilden. Der Eigentümer muss darüber hinaus die Wohnung oder das Haus zum Erstwohnsitz machen – nur bei beruflich bedingten Umzügen sind Ausnahmen möglich. Außerdem darf der Besitzer seine Immobilie nicht vor dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut haben.

Mit Einführung der Eigenheimrente erleichtert der Gesetzgeber den Erwerb einer eigenen Immobilie deutlich. Allerdings lohnt sich nach Meinung der MLP AG der „Wohn-Riester“ langfristig nur für diejenigen, die dauerhaft in ihrem Eigenheim wohnen wollen. „Die Förderung ist an feste Bedingungen geknüpft, die Sparer unbedingt kennen sollten“, sagt Christian Stief, Leiter Finanzierung bei der MLP AG.
So muss die mit dem Wohn-Riester geförderte Immobilie in Deutschland liegen und den Lebensmittelpunkt des Zulagenberechtigten bilden. Der Eigentümer muss darüber hinaus die Wohnung oder das Haus zum Erstwohnsitz machen – nur bei beruflich bedingten Umzügen sind Ausnahmen möglich. Außerdem darf der Besitzer seine Immobilie nicht vor dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut haben.





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