Nachgehakt - Berliner Ärztekammer und § 16 II der Berufsordnung (Sterbebegleitung)!
Datum: Dienstag, dem 07. April 2009
Thema: Senioren Sterben & Sterbehilfe @ Senioren Home Page


Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass § 16 II der Berufsordnung für die Berliner Ärzteschaft rechtswidrig ist. Eine von mir veranlasste Nachfrage meinerseits bei der Pressestelle der Ärztekammer Berliner hat ergeben, dass das Problem erkannt wurde(so die Mitteilung der Pressestelle v. 17.03.09).
Eine erste Befassung des Themas erfolgte im Grundsatzausschuss der Ethikkommission und das Gremium hält eine Änderung des § 16 für notwendig.
Es wurde mitgeteilt, dass ein Änderungsvorschlag in der zuständigen Fachabteilung Berufsrecht ausgearbeitet und dann in den Gremien entschieden wird, wobei der Zeithorizont noch nicht absehbar ist.

Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass § 16 II der Berufsordnung für die Berliner Ärzteschaft rechtswidrig ist. Eine von mir veranlasste Nachfrage meinerseits bei der Pressestelle der Ärztekammer Berliner hat ergeben, dass das Problem erkannt wurde(so die Mitteilung der Pressestelle v. 17.03.09).
Eine erste Befassung des Themas erfolgte im Grundsatzausschuss der Ethikkommission und das Gremium hält eine Änderung des § 16 für notwendig.
Es wurde mitgeteilt, dass ein Änderungsvorschlag in der zuständigen Fachabteilung Berufsrecht ausgearbeitet und dann in den Gremien entschieden wird, wobei der Zeithorizont noch nicht absehbar ist.





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