Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung: Die Angleichung der Renten in Ost- und West-Deutschland muss aus Steuermitteln erfolgen!
Datum: Dienstag, dem 04. Oktober 2016
Thema: Senioren Rente @ Senioren Home Page


Axel Reimann zur Angleichung der Renten in Ost und West:

Düsseldorf (ots) - Die Pläne der Bundesregierung, die Renten in Ost- und West-Deutschland mehr als ein Vierteljahrhundert nach Vollendung der Deutschen Einheit anzugleichen, muss nach Ansicht der Rentenversicherung aus Steuermitteln finanziert werden.

"Eine Ost-Renten-Angleichung, die über eine Angleichung der Löhne hinausgeht, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die letztlich aus Steuermitteln zu finanzieren wäre", sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Axel Reimann, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe).

Dieser Punkt werde in der Regierung noch unterschiedlich gesehen.

KONTEXT:

Derzeit ist der Rentenwert im Osten niedriger als im Westen, was an den geringeren Löhnen im Osten liegt.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine Angleichung durch eine gesetzliche Regelung vereinbart. Dazu legte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bereits einen Gesetzentwurf vor, der eine Angleichung bis 2020 vorsieht.

Die Kosten sollen nach den Plänen der Arbeitsministerin aus Steuermitteln finanziert werden. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist strikt dagegen.

www.rp-online.de

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

(Weitere interessante Infos & News zum Thema Rente gibt es hier.)

Ost-West-Angleichung der Rente umsetzen
(Youtube-Video, Dagmar Ziegler, MdB, Standard-YouTube-Lizenz, 02.09.2016):

"Die Ost-West-Angleichung der Rente muss umgesetzt werden – auch im Interesse der über 600.000 Rentnerinnen und Rentner in Brandenburg!

Die SPD steht zur Vereinbarung im Koalitionsvertrag: „Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben:

Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte.“"



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3445765, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Düsseldorf (ots) - Die Pläne der Bundesregierung, die Renten in Ost- und West-Deutschland mehr als ein Vierteljahrhundert nach Vollendung der Deutschen Einheit anzugleichen, muss nach Ansicht der Rentenversicherung aus Steuermitteln finanziert werden.

"Eine Ost-Renten-Angleichung, die über eine Angleichung der Löhne hinausgeht, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die letztlich aus Steuermitteln zu finanzieren wäre", sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Axel Reimann, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe).

Dieser Punkt werde in der Regierung noch unterschiedlich gesehen.

KONTEXT:

Derzeit ist der Rentenwert im Osten niedriger als im Westen, was an den geringeren Löhnen im Osten liegt.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine Angleichung durch eine gesetzliche Regelung vereinbart. Dazu legte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bereits einen Gesetzentwurf vor, der eine Angleichung bis 2020 vorsieht.

Die Kosten sollen nach den Plänen der Arbeitsministerin aus Steuermitteln finanziert werden. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist strikt dagegen.

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"Die Ost-West-Angleichung der Rente muss umgesetzt werden – auch im Interesse der über 600.000 Rentnerinnen und Rentner in Brandenburg!

Die SPD steht zur Vereinbarung im Koalitionsvertrag: „Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben:

Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte.“"



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