Die Koalition einigt sich auf die Flexirente: Kein großer Wurf - es ist nicht einzusehen, warum es Hinzuverdienstgrenzen geben muss!
Datum: Mittwoch, dem 11. November 2015
Thema: Senioren Rente @ Senioren Home Page


Zur Flexirente:

Cottbus (ots) - Rund 340.000 Arbeitnehmer haben bislang die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragt.

Kein Zweifel: Die Frühverrentung ist überaus attraktiv und eine wahre Erfolgsgeschichte.

Von der viel zitierten Flexirente, mit der die Union diesen demografie-politischen "Sündenfall" zu relativieren sucht, wird man das nicht behaupten können.

Das steht jetzt schon fest. Denn warum sollten nun plötzlich ebenfalls Hunderttausende Rentner Gefallen am längeren Arbeiten finden?

Weil sie damit ihre monatlichen Altersbezüge um ein paar Euro aufstocken können? Wohl kaum.

Gewiss, die derzeit geltenden Zuverdienstgrenzen sind ähnlich nebulös und kompliziert wie die gesamte Rentenberechnung.

Das neue Modell schafft hier ein bisschen mehr Transparenz. Und mehr von seinem Hinzuverdienten darf man auch behalten als nach geltendem Recht.

Doch was geht das den Staat eigentlich an?

Wer zum Beispiel 1960 geboren ist und 35 Versicherungsjahre hat, der kann auch schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings wird diese Rente dann um zwölf Prozent gekürzt.

Und zwar dauerhaft bis zum Lebensende.

Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, warum es überhaupt Hinzuverdienstgrenzen geben muss.

Die Rentenkasse wird jedenfalls nicht geschädigt.

Hinzu kommt, dass die geplante Neuregelung immer noch viel zu bürokratisch ist.

Im vergangenen Jahr gab es unter den mehr als 800.000 Neurentnern lediglich 2.176 Personen, die eine Teilrente mit einem Hinzuverdienst kombiniert haben.

Gut möglich, dass es künftig mehr werden. Aber nur ein bisschen.

Und genau daran krankt auch der gesamte Beschluss der Großen Koalition: Von allem nur ein bisschen.

Den großen Wurf sucht man vergebens.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47069/3171568, Autor siehe obiger Artikel.

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Von der viel zitierten Flexirente, mit der die Union diesen demografie-politischen "Sündenfall" zu relativieren sucht, wird man das nicht behaupten können.

Das steht jetzt schon fest. Denn warum sollten nun plötzlich ebenfalls Hunderttausende Rentner Gefallen am längeren Arbeiten finden?

Weil sie damit ihre monatlichen Altersbezüge um ein paar Euro aufstocken können? Wohl kaum.

Gewiss, die derzeit geltenden Zuverdienstgrenzen sind ähnlich nebulös und kompliziert wie die gesamte Rentenberechnung.

Das neue Modell schafft hier ein bisschen mehr Transparenz. Und mehr von seinem Hinzuverdienten darf man auch behalten als nach geltendem Recht.

Doch was geht das den Staat eigentlich an?

Wer zum Beispiel 1960 geboren ist und 35 Versicherungsjahre hat, der kann auch schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings wird diese Rente dann um zwölf Prozent gekürzt.

Und zwar dauerhaft bis zum Lebensende.

Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, warum es überhaupt Hinzuverdienstgrenzen geben muss.

Die Rentenkasse wird jedenfalls nicht geschädigt.

Hinzu kommt, dass die geplante Neuregelung immer noch viel zu bürokratisch ist.

Im vergangenen Jahr gab es unter den mehr als 800.000 Neurentnern lediglich 2.176 Personen, die eine Teilrente mit einem Hinzuverdienst kombiniert haben.

Gut möglich, dass es künftig mehr werden. Aber nur ein bisschen.

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