Gemeinsamkeit von Zoll und Pflege: Beide machen Hausbesuche / Zoll muss Pflegeeinrichtungen prüfen und lobt die Branche!
Datum: Freitag, dem 29. Mai 2015
Thema: Senioren Pflege @ Senioren Home Page


Neumünster/Kiel (ots) - Schwarzarbeit und die Einhaltung von Mindestlöhnen sind kein Kavaliersdelikt.

Mit der Kontrolle hat der Staat daher den Zoll beauftragt und der hat nicht zuletzt durch den neuen Mindestlohn routinemäßig alle Unternehmen zu kontrollieren.

Das wissen auch die meisten Betreiber ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein.

Doch wenn die Zoll-Beamten einmal unerwartet vor der Tür stehen, ist die Überraschung und Ungewissheit groß.

Zwei Mitarbeiter des Hauptzollamtes Kiel informierten im Tagungszentrum "Kiek in" in Neumünster die Betreiber über ihre Arbeit.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hatte seine Mitglieder zu dieser Fachgruppensitzung mit den Schwerpunkten "Kontrollen zur Verhinderung von Schwarzarbeit" und "Einhaltung des Mindestlohns" eingeladen.

"Schließlich standen diese Kontrollen auch bereits in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein an", sagte Franz Bettinger, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in Kiel.

Er berichtete von verängstigen Bewohnern, weil die Zoll-Beamten bewaffnet und teilweise mit schusssicheren Westen ausgerüstet die Einrichtungen kontrollierten.

Manfred Hinrichs vom Hauptzollamt Kiel erläuterte den Teilnehmenden die rechtlichen Grundlagen der Kontrollen.

Der Zoll ist gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung des Mindestlohns zu prüfen und Kontrollen gegen Schwarzarbeit vorzunehmen.

Hinrichs wies auf eine Dienstanweisung seiner Behörde hin, wonach die Zollbeamten in Pflegeheimen in Zivilkleidung auftreten und die Schusswaffe verdeckt tragen sollten.

Eine Rückmeldung auf die Kontrolle gebe es im Idealfall nicht. Hinrichs: "Wenn Sie etwas von uns hören, ist das schlecht".

Auf fast jeder Großbaustelle stoße der Zoll bei seinen Kontrollen auf die Auswüchse von organisierter Kriminalität. Nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens seien davon betroffen - Tendenz steigend.

Der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sei heute einer der Schwerpunkte der Arbeit des Zolls.

Durch bandenmäßige und flächendeckende Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern seien dem Staat Schäden in Milliardenhöhe entstanden.

2014 habe die durch den Zoll bei Kontrollen und Ermittlungen festgestellte Schadenssumme mehr als 795 Millionen Euro betragen. Geld, das auch zur Finanzierung von Pflegeleistungen dringend benötigt wird.

Thematisiert und diskutiert wurden in Neumünster die Themen Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung, Mindestlohn und Pflegemindestlohn.

Manfred Hinrichs lobte, die Pflegebranche sei bei der Einhaltung des Mindestlohnes keine Problembranche.

Und weiter: "Aber wir haben häufig Schwierigkeiten, die Besonderheiten im Bereich der Pflege zu verstehen und uns einen Überblick zu verschaffen."

Franz Bettinger bot die Fortsetzung des begonnenen Dialogs an, um auch die Besonderheiten der Branche zu vermitteln.

Der bpa veranstaltet für seine Mitgliedseinrichtungen regelmäßig Fachgruppensitzungen zum Austausch über aktuelle Themen in der Pflege.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast 500 in Schleswig-Holstein) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Für Rückfragen: Franz Bettinger, Leiter der Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 0431-66947060 oder Mobil, 0171-6538350, www.bpa.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/3033840, Autor siehe obiger Artikel.

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Neumünster/Kiel (ots) - Schwarzarbeit und die Einhaltung von Mindestlöhnen sind kein Kavaliersdelikt.

Mit der Kontrolle hat der Staat daher den Zoll beauftragt und der hat nicht zuletzt durch den neuen Mindestlohn routinemäßig alle Unternehmen zu kontrollieren.

Das wissen auch die meisten Betreiber ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein.

Doch wenn die Zoll-Beamten einmal unerwartet vor der Tür stehen, ist die Überraschung und Ungewissheit groß.

Zwei Mitarbeiter des Hauptzollamtes Kiel informierten im Tagungszentrum "Kiek in" in Neumünster die Betreiber über ihre Arbeit.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hatte seine Mitglieder zu dieser Fachgruppensitzung mit den Schwerpunkten "Kontrollen zur Verhinderung von Schwarzarbeit" und "Einhaltung des Mindestlohns" eingeladen.

"Schließlich standen diese Kontrollen auch bereits in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein an", sagte Franz Bettinger, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in Kiel.

Er berichtete von verängstigen Bewohnern, weil die Zoll-Beamten bewaffnet und teilweise mit schusssicheren Westen ausgerüstet die Einrichtungen kontrollierten.

Manfred Hinrichs vom Hauptzollamt Kiel erläuterte den Teilnehmenden die rechtlichen Grundlagen der Kontrollen.

Der Zoll ist gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung des Mindestlohns zu prüfen und Kontrollen gegen Schwarzarbeit vorzunehmen.

Hinrichs wies auf eine Dienstanweisung seiner Behörde hin, wonach die Zollbeamten in Pflegeheimen in Zivilkleidung auftreten und die Schusswaffe verdeckt tragen sollten.

Eine Rückmeldung auf die Kontrolle gebe es im Idealfall nicht. Hinrichs: "Wenn Sie etwas von uns hören, ist das schlecht".

Auf fast jeder Großbaustelle stoße der Zoll bei seinen Kontrollen auf die Auswüchse von organisierter Kriminalität. Nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens seien davon betroffen - Tendenz steigend.

Der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sei heute einer der Schwerpunkte der Arbeit des Zolls.

Durch bandenmäßige und flächendeckende Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern seien dem Staat Schäden in Milliardenhöhe entstanden.

2014 habe die durch den Zoll bei Kontrollen und Ermittlungen festgestellte Schadenssumme mehr als 795 Millionen Euro betragen. Geld, das auch zur Finanzierung von Pflegeleistungen dringend benötigt wird.

Thematisiert und diskutiert wurden in Neumünster die Themen Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung, Mindestlohn und Pflegemindestlohn.

Manfred Hinrichs lobte, die Pflegebranche sei bei der Einhaltung des Mindestlohnes keine Problembranche.

Und weiter: "Aber wir haben häufig Schwierigkeiten, die Besonderheiten im Bereich der Pflege zu verstehen und uns einen Überblick zu verschaffen."

Franz Bettinger bot die Fortsetzung des begonnenen Dialogs an, um auch die Besonderheiten der Branche zu vermitteln.

Der bpa veranstaltet für seine Mitgliedseinrichtungen regelmäßig Fachgruppensitzungen zum Austausch über aktuelle Themen in der Pflege.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast 500 in Schleswig-Holstein) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

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Für Rückfragen: Franz Bettinger, Leiter der Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 0431-66947060 oder Mobil, 0171-6538350, www.bpa.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/3033840, Autor siehe obiger Artikel.

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