Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ): Künast will Sterbehilfevereine in Deutschland erlauben!
Datum: Montag, dem 11. August 2014
Thema: Senioren Sterben & Sterbehilfe @ Senioren Home Page


Hannover (ots) - Die rechtspolitischen Bundestagssprecher von SPD und Grünen, Burkhard Lischka und Renate Künast, wollen bei der entsprechenden Bundestags-Entscheidung verhindern, dass jegliche organisierte Sterbehilfe verboten wird.

Gegenüber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (Montag-Ausgabe) sagte Lischka: "Wollen wir wirklich eine gesetzliche Regelung, die einem Betroffenen in einem derartigen Fall nur die Möglichkeit lässt, von der nächsten Brücke zu springen oder sich vor den Zug zu werfen?"

Er sei aber bereit, organisierte gewerbliche Sterbehilfe dann zu verbieten, "wenn wir gleichzeitig eine ärztliche Sterbehilfe zulassen".

Dies schütze Betroffene vor Quacksalbern, Scharlatanen und Geschäftemachern, gebe ihnen aber zugleich die Möglichkeit, sich mit ihrem Wunsch gegenüber einer Fachperson öffnen zu können und beraten zu lassen.

Das beträfe dann auch die palliative Hilfe und andere Alternativen. Damit würden mehr Menschen vor Fehleinschätzungen und übereilten Entscheidungen bewahrt, als durch ein rigides Verbot der Sterbehilfe.

Renate Künast sagte, gemeinnützige Sterbehilfe könne für manche Betroffene die letzte entscheidende Hilfe sein. "Also sollten gemeinnützige Sterbehilfevereine auch in Deutschland erlaubt sein".

Um den Missbrauch auszuschließen, schlägt sie vor, "dass nur solche Vereine zugelassen werden, die sich an bestimmte Kriterien und Mindeststandards halten".

Klare Regeln könnten einen Dammbruch verhindern. "Wir brauchen mehr Fürsorge und nicht mehr Strafrecht."

Eine Änderung des Strafrechts sei jedenfalls "keine Antwort auf schwierigste Lebenssituationen wie Depressionen oder tödliche Erkrankungen".

Führe der Krankheitsverlauf irreversibel zum Tod und möchte der Todkranke auch nach einer ärztlichen Beratung sterben, "so ist der letzte Wille zu respektieren und dem Arzt die Möglichkeit zu geben - sofern er dies will - den Todkranken in seinen letzten Stunden zu begleiten", sagt Lischka.

"Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, diese reifliche Entscheidung zu kriminalisieren. Im Gegenteil: Sie verlangt Respekt!"

Pressekontakt:

Hannoversche Allgemeine Zeitung
Dirk Schmaler
Telefon: 0511 / 54 53 80 22
dirk.schmaler@rnd-news.de

Zitiert aus Hannoversche Allgemeine Zeitung: HAZ: Künast will Sterbehilfevereine in Deutschland erlauben von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Hannover (ots) - Die rechtspolitischen Bundestagssprecher von SPD und Grünen, Burkhard Lischka und Renate Künast, wollen bei der entsprechenden Bundestags-Entscheidung verhindern, dass jegliche organisierte Sterbehilfe verboten wird.

Gegenüber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (Montag-Ausgabe) sagte Lischka: "Wollen wir wirklich eine gesetzliche Regelung, die einem Betroffenen in einem derartigen Fall nur die Möglichkeit lässt, von der nächsten Brücke zu springen oder sich vor den Zug zu werfen?"

Er sei aber bereit, organisierte gewerbliche Sterbehilfe dann zu verbieten, "wenn wir gleichzeitig eine ärztliche Sterbehilfe zulassen".

Dies schütze Betroffene vor Quacksalbern, Scharlatanen und Geschäftemachern, gebe ihnen aber zugleich die Möglichkeit, sich mit ihrem Wunsch gegenüber einer Fachperson öffnen zu können und beraten zu lassen.

Das beträfe dann auch die palliative Hilfe und andere Alternativen. Damit würden mehr Menschen vor Fehleinschätzungen und übereilten Entscheidungen bewahrt, als durch ein rigides Verbot der Sterbehilfe.

Renate Künast sagte, gemeinnützige Sterbehilfe könne für manche Betroffene die letzte entscheidende Hilfe sein. "Also sollten gemeinnützige Sterbehilfevereine auch in Deutschland erlaubt sein".

Um den Missbrauch auszuschließen, schlägt sie vor, "dass nur solche Vereine zugelassen werden, die sich an bestimmte Kriterien und Mindeststandards halten".

Klare Regeln könnten einen Dammbruch verhindern. "Wir brauchen mehr Fürsorge und nicht mehr Strafrecht."

Eine Änderung des Strafrechts sei jedenfalls "keine Antwort auf schwierigste Lebenssituationen wie Depressionen oder tödliche Erkrankungen".

Führe der Krankheitsverlauf irreversibel zum Tod und möchte der Todkranke auch nach einer ärztlichen Beratung sterben, "so ist der letzte Wille zu respektieren und dem Arzt die Möglichkeit zu geben - sofern er dies will - den Todkranken in seinen letzten Stunden zu begleiten", sagt Lischka.

"Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, diese reifliche Entscheidung zu kriminalisieren. Im Gegenteil: Sie verlangt Respekt!"

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Dirk Schmaler
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