Krankenkasse zur Kostenübernahme verurteilt - häusliche Versorgung Sterbender erfordert spezialisierten Arzt!
Datum: Donnerstag, dem 18. September 2008
Thema: Senioren Sterben & Sterbehilfe @ Senioren Home Page


Sterbende Patienten mit schweren Symptomen haben Anspruch auf „spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV)“. So hat es der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Doch anstatt dies tatsächlich umzusetzen, weigern sich die meisten Krankenkassen, überhaupt Verhandlungen mit Palliativärzten aufzunehmen. Damit ist nun Schluss.
Nun hat das Landessozialgericht eine Ersatzkasse zur Kostenübernahme verurteilt.

Sterbende Patienten mit schweren Symptomen haben Anspruch auf „spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV)“. So hat es der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Doch anstatt dies tatsächlich umzusetzen, weigern sich die meisten Krankenkassen, überhaupt Verhandlungen mit Palliativärzten aufzunehmen. Damit ist nun Schluss.
Nun hat das Landessozialgericht eine Ersatzkasse zur Kostenübernahme verurteilt.





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