Den Heimen nicht das Rückgrat brechen / Anhörung zum neuen Heimrecht im Landtag!
Datum: Dienstag, dem 08. April 2014
Thema: Senioren Pflege @ Senioren Home Page


Stuttgart (ots) - Bei der öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses des baden-württembergischen Landtages zum Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) am 3. April 2014 erneuerten die Verbände und Einrichtungsvertreter ihre zum Teil deutliche Kritik am Gesetzesentwurf.

Stefan Kraft vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) wies dabei nochmals auf die Unausgewogenheit des Entwurfes hin.

Während für ambulant betreute Wohngemeinschaften - deren Ausbau der bpa grundsätzlich begrüßt - nur sehr geringe heimrechtliche Vorgaben gelten sollen, enthält der Gesetzesentwurf für die stationären Einrichtungen keinerlei Entlastungen.

Stationären Trägern soll es zudem verwehrt werden, im Verbund ambulant betreute Wohngemeinschaften anzubieten.

"Dies widerspricht der gewünschten Entwicklung, die verschiedenen Leistungsbereiche in der Pflege durchlässiger zu gestalten und miteinander zu vernetzen", kritisierte Kraft und forderte, die betreffende Regelung im Gesetzesentwurf zu streichen.

Aus Sicht des bpa wird bei der Debatte um den Ausbau der ambulant betreuten Wohngemeinschaften ignoriert, dass aufgrund der demografischen Entwicklung und der gesellschaftlichen Veränderungen der Bedarf an Pflegeheimplätzen auch in Zukunft steigen wird - nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes von derzeit knapp 90.000 auf fast 130.000 Plätze im Jahre 2030.

Folgerichtig hatte sich Ministerin Katrin Altpeter (SPD) bei der ersten Lesung zum WTPG im Landtag am 28. März 2014 zur stationären Versorgung als dem "Rückgrat der Pflege im Land" bekannt.

"Frau Altpeter muss sich nun an ihren eigenen Worten messen lassen: Eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der Pflegeheime im Land darf es keinesfalls geben", fordert Kraft.

Ordnungsrechtliche Vorgaben wie die 2009 erlassene Landesheimbauverordnung erschweren zunehmend das Angebot an ortsnahen und bezahlbaren Pflegeheimplätzen.

"Es wird in Kauf genommen, dass gewachsene Strukturen mit heute uneingeschränkt zugelassenen Pflegeheimen, die häufig familiär geführt werden und bestens in die regionale Struktur eingebunden sind, der wirtschaftliche Boden entzogen wird. Das kann von der Politik nicht gewollt sein," so der Vorsitzende der bpa Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei ca. 19,4 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0711-9604960

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2707391/den-heimen-nicht-das-rueckgrat-brechen-anhoerung-zum-neuen-heimrecht-im-landtag von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Stuttgart (ots) - Bei der öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses des baden-württembergischen Landtages zum Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) am 3. April 2014 erneuerten die Verbände und Einrichtungsvertreter ihre zum Teil deutliche Kritik am Gesetzesentwurf.

Stefan Kraft vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) wies dabei nochmals auf die Unausgewogenheit des Entwurfes hin.

Während für ambulant betreute Wohngemeinschaften - deren Ausbau der bpa grundsätzlich begrüßt - nur sehr geringe heimrechtliche Vorgaben gelten sollen, enthält der Gesetzesentwurf für die stationären Einrichtungen keinerlei Entlastungen.

Stationären Trägern soll es zudem verwehrt werden, im Verbund ambulant betreute Wohngemeinschaften anzubieten.

"Dies widerspricht der gewünschten Entwicklung, die verschiedenen Leistungsbereiche in der Pflege durchlässiger zu gestalten und miteinander zu vernetzen", kritisierte Kraft und forderte, die betreffende Regelung im Gesetzesentwurf zu streichen.

Aus Sicht des bpa wird bei der Debatte um den Ausbau der ambulant betreuten Wohngemeinschaften ignoriert, dass aufgrund der demografischen Entwicklung und der gesellschaftlichen Veränderungen der Bedarf an Pflegeheimplätzen auch in Zukunft steigen wird - nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes von derzeit knapp 90.000 auf fast 130.000 Plätze im Jahre 2030.

Folgerichtig hatte sich Ministerin Katrin Altpeter (SPD) bei der ersten Lesung zum WTPG im Landtag am 28. März 2014 zur stationären Versorgung als dem "Rückgrat der Pflege im Land" bekannt.

"Frau Altpeter muss sich nun an ihren eigenen Worten messen lassen: Eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der Pflegeheime im Land darf es keinesfalls geben", fordert Kraft.

Ordnungsrechtliche Vorgaben wie die 2009 erlassene Landesheimbauverordnung erschweren zunehmend das Angebot an ortsnahen und bezahlbaren Pflegeheimplätzen.

"Es wird in Kauf genommen, dass gewachsene Strukturen mit heute uneingeschränkt zugelassenen Pflegeheimen, die häufig familiär geführt werden und bestens in die regionale Struktur eingebunden sind, der wirtschaftliche Boden entzogen wird. Das kann von der Politik nicht gewollt sein," so der Vorsitzende der bpa Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei ca. 19,4 Milliarden Euro.

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Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0711-9604960

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2707391/den-heimen-nicht-das-rueckgrat-brechen-anhoerung-zum-neuen-heimrecht-im-landtag von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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