Dürfen alle Pflegenden mitentscheiden, ob sie eine Pflegekammer brauchen? bpa mahnt repräsentative Befragung und die Beteiligung der Altenpflege in Sa
Datum: Freitag, dem 19. Juli 2013
Thema: Senioren Pflege @ Senioren Home Page


Kiel (ots) - Das Land Schleswig-Holstein (Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung: Kristin Alheit, SPD) plant die Einführung einer Pflegekammer.

Trotzdem oder gerade deshalb führt die Landesregierung eine Meinungsumfrage unter Pflegefachkräften durch, von deren Ergebnis sie nach Bekunden der Ministerin die Entscheidung abhängig machen will.

Zu den Aufgaben einer Kammer für Pflegende gehört der Erlass beruflicher Richtlinien und Vorschriften, die Registrierung der Berufsangehörigen, die Überwachung der Fort- und Weiterbildungsverpflichtung und die Aufstellung und Kontrolle von Qualitätskriterien oder Standards.

Entsprechend gestalten sich auch die Pflichten der Pflegenden gegenüber der Kammer, an die sie durch eine Zwangsmitgliedschaft gebunden werden. Neben einem monatlichen Beitrag, der von allen Kräften zu zahlen wäre und bei circa 12 Euro liegen soll, unterliegen die Pflegekräfte einer Meldepflicht bei allen Adressänderungen und müssen bestimmte Fortbildungen absolvieren.

Pflichtverstöße kann die Kammer disziplinarisch verfolgen - und gegebenenfalls sogar die Berufserlaubnis aberkennen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) e.V. hält die Einrichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein für unnütz und fühlt sich von den Pflegenden in dieser Ansicht bestätigt: Bereits in den ersten Tagen erhielt die bpa-Landesgeschäftsstelle eine Vielzahl von Rückmeldungen gegen die Schaffung einer Kammer.

Zeitgleich mit der Erhebung durch das Land eruiert der bpa ebenfalls die Meinung der Pflegenden. Gern hätte er den Erhebungsbogen wie die Landesregierung gestaltet; dieser ist allerdings nicht zugänglich. So bleibt ungewiss, ob die Regierung nach einem klaren Ja oder Nein zur Pflegekammer fragt.

Wie sensibel das Thema ist, zeigen die Ergebnisse aus Niedersachsen. Dort sprach sich die deutliche Mehrheit der Pflegenden, die nach der Zwangsmitgliedschaft und der verpflichtenden Beitragszahlung gefragt wurden, gegen die Kammer aus.

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Christa Steinhauer sieht die Pflegekammer als Mogelpackung an: "Die Pflegekammer verursacht Spesenkosten für ihre Zwangsmitglieder, bietet ihnen jedoch nicht einmal die sonst in Kammern übliche Altersvorsorge", kritisiert sie.

"In Schleswig-Holstein gibt es, wie beispielsweise auch in Bayern, verbändeüberreifend eine kritische Haltung zur Schaffung einer Kammer, denn sie löst weder die Probleme wie den Fachkräftemangel und die künftige Finanzierung in der Pflege, noch verbessert sie die Situation des Berufsstandes", so Christa Steinhauer weiter.

Der bpa in Schleswig-Holstein fürchtet für die Pflegeeinrichtungen im Land eine weitere unnötige Bürokratie und sieht die Pflegenden vor zusätzliche Belastungen gestellt.

Diese Einschätzung teilt auch Christina Kaleve, Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Altenpflege e.V. (DBVA): "Die dringlichsten Probleme in der Pflege wie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Pflege und gute Arbeitsbedingungen kann eine Pflegekammer nicht lösen."

Die vom Land Schleswig-Holstein in Auftrag gegebene repräsentative Befragung ausgewählter Pflegekräfte findet noch bis Ende August statt. Ebenfalls bis Ende August läuft die seitens des bpa durchgeführte Befragung. Die Ergebnisse werden mit Spannung erwartet.

Pressekontakt:

Katja Claus, Leiterin der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0431/7801762

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2517615/bpa_bundesverband_privater_anbieter_sozialer_dienste_e_v/mail , Autor siehe obiger Artikel.

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Kiel (ots) - Das Land Schleswig-Holstein (Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung: Kristin Alheit, SPD) plant die Einführung einer Pflegekammer.

Trotzdem oder gerade deshalb führt die Landesregierung eine Meinungsumfrage unter Pflegefachkräften durch, von deren Ergebnis sie nach Bekunden der Ministerin die Entscheidung abhängig machen will.

Zu den Aufgaben einer Kammer für Pflegende gehört der Erlass beruflicher Richtlinien und Vorschriften, die Registrierung der Berufsangehörigen, die Überwachung der Fort- und Weiterbildungsverpflichtung und die Aufstellung und Kontrolle von Qualitätskriterien oder Standards.

Entsprechend gestalten sich auch die Pflichten der Pflegenden gegenüber der Kammer, an die sie durch eine Zwangsmitgliedschaft gebunden werden. Neben einem monatlichen Beitrag, der von allen Kräften zu zahlen wäre und bei circa 12 Euro liegen soll, unterliegen die Pflegekräfte einer Meldepflicht bei allen Adressänderungen und müssen bestimmte Fortbildungen absolvieren.

Pflichtverstöße kann die Kammer disziplinarisch verfolgen - und gegebenenfalls sogar die Berufserlaubnis aberkennen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) e.V. hält die Einrichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein für unnütz und fühlt sich von den Pflegenden in dieser Ansicht bestätigt: Bereits in den ersten Tagen erhielt die bpa-Landesgeschäftsstelle eine Vielzahl von Rückmeldungen gegen die Schaffung einer Kammer.

Zeitgleich mit der Erhebung durch das Land eruiert der bpa ebenfalls die Meinung der Pflegenden. Gern hätte er den Erhebungsbogen wie die Landesregierung gestaltet; dieser ist allerdings nicht zugänglich. So bleibt ungewiss, ob die Regierung nach einem klaren Ja oder Nein zur Pflegekammer fragt.

Wie sensibel das Thema ist, zeigen die Ergebnisse aus Niedersachsen. Dort sprach sich die deutliche Mehrheit der Pflegenden, die nach der Zwangsmitgliedschaft und der verpflichtenden Beitragszahlung gefragt wurden, gegen die Kammer aus.

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Christa Steinhauer sieht die Pflegekammer als Mogelpackung an: "Die Pflegekammer verursacht Spesenkosten für ihre Zwangsmitglieder, bietet ihnen jedoch nicht einmal die sonst in Kammern übliche Altersvorsorge", kritisiert sie.

"In Schleswig-Holstein gibt es, wie beispielsweise auch in Bayern, verbändeüberreifend eine kritische Haltung zur Schaffung einer Kammer, denn sie löst weder die Probleme wie den Fachkräftemangel und die künftige Finanzierung in der Pflege, noch verbessert sie die Situation des Berufsstandes", so Christa Steinhauer weiter.

Der bpa in Schleswig-Holstein fürchtet für die Pflegeeinrichtungen im Land eine weitere unnötige Bürokratie und sieht die Pflegenden vor zusätzliche Belastungen gestellt.

Diese Einschätzung teilt auch Christina Kaleve, Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Altenpflege e.V. (DBVA): "Die dringlichsten Probleme in der Pflege wie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Pflege und gute Arbeitsbedingungen kann eine Pflegekammer nicht lösen."

Die vom Land Schleswig-Holstein in Auftrag gegebene repräsentative Befragung ausgewählter Pflegekräfte findet noch bis Ende August statt. Ebenfalls bis Ende August läuft die seitens des bpa durchgeführte Befragung. Die Ergebnisse werden mit Spannung erwartet.

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Katja Claus, Leiterin der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0431/7801762

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2517615/bpa_bundesverband_privater_anbieter_sozialer_dienste_e_v/mail , Autor siehe obiger Artikel.

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