Rürup-Renten sind im Rahmen des § 851 c ZPO und § 36 Insolvenzordnung pfändungs- und insolvenzgeschützt!
Datum: Mittwoch, dem 13. August 2008
Thema: Senioren Rente @ Senioren Home Page


Anwalt sofort informiert: Dieser Beitrag richtet sich gegen einen Fachbeitrag aus dem Magazin für Versicherungswirtschaft ( Heft 15/2008 S.1290/91).
In diesem Beitrag wird mitgeteilt, dass die Rürup-Rente keinen Insolvenzschutz geniessen würde. Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichtes Braunschweig und einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 15.11.2008 ( Az.: IX ZB 99/05) wird hier behauptet, dass Altersvorsorgen von Selbstständigen und Gewerbetreibenden im Insolvenzfall nicht geschützt seien.
Grundsätzlich möchte ich diese Aussage die im Kontext zur Überschrift im genannten Bericht steht, angreifen.

Anwalt sofort informiert: Dieser Beitrag richtet sich gegen einen Fachbeitrag aus dem Magazin für Versicherungswirtschaft ( Heft 15/2008 S.1290/91).
In diesem Beitrag wird mitgeteilt, dass die Rürup-Rente keinen Insolvenzschutz geniessen würde. Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichtes Braunschweig und einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 15.11.2008 ( Az.: IX ZB 99/05) wird hier behauptet, dass Altersvorsorgen von Selbstständigen und Gewerbetreibenden im Insolvenzfall nicht geschützt seien.
Grundsätzlich möchte ich diese Aussage die im Kontext zur Überschrift im genannten Bericht steht, angreifen.





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