Rheinland-Pfälzische Pflegekammer nicht verfassungsgemäß? Rechtliche Bedenken gegen
Datum: Mittwoch, dem 27. März 2013
Thema: Senioren Pflege @ Senioren Home Page


Mainz (ots) - Der Juraprofessor Dr. Martin Spaetgens hat den rheinland-pfälzischen Plänen für ein Pflegekammergesetz ein bedenkliches Zeugnis ausgestellt:

Das Vorhaben, die Altersvorsorge aus der geplanten Pflegekammer auszuklammern, ist verfassungswidrig, schreibt der Kammerexperte Prof. Spaetgens in einem Artikel, der in Kürze in einer Pflegefachzeitschrift erscheint.

Der Jurist, der sich in der Vergangenheit intensiv mit der Rolle von Ärzte- und Rechtsanwaltskammern befasst hat, geht davon aus, dass die Landesregierung (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie - Minister: Alexander Schweitzer, SPD) in der Pflegekammer kein eigenes Altersvorsorgewerk schaffen will, um die 37.000 Pflegenden nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu ziehen.

"Dies würde die geplante berufsständische Organisation nicht nur zu einer 'Kammer 2. Klasse' machen, auch ihre Verfassungsmäßigkeit wäre mehr als fraglich.

Da keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung erkennbar ist, würde sogar eine Angreifbarkeit des Gesetzes insgesamt drohen", schreibt Prof. Spaetgens.

Schließlich sei es nicht vermittelbar, anderen Berufsgruppen den Zugang zu einer eigenen Altersvorsorge im Rahmen der Selbstverwaltung zu gewähren und gleichzeitig den Angehörigen der Pflegeberufe einen solchen Zugang zu verweigern.

"Hier gilt der Grundsatz, dass wesentliches Gleiches nicht ungleich behandelt werden darf", schreibt der Jurist aus Trier.

Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) fordert, dass die Pflegenden nicht mit einer Kammer light abgespeist werden dürfen.

"Die Kammer müsste die wirklich drängenden Probleme der Pflege anpacken können: geringe Personalausstattung und zu wenig öffentliche Anerkennung der Pflegenden", sagt der bpa-Präsident und rheinland-pfälzische bpa-Landesvorsitzende Bernd Meurer. Dies sei in den derzeitigen Planungen aber nicht vorgesehen.

"Auf keinen Fall darf die Landesregierung riskieren, dass sie Erwartungen bei den Pflegenden weckt und diese aus rechtlichen Gründen dann nicht erfüllen kann", warnt Meurer mit Blick auf die Einschätzung von Prof. Spaetgens.

Der Rechtsexperte schreibt abschließend: "Eine Pflegekammer muss, um der verfassungsrechtlich erforderlichen Gleichheit gegenüber anderen Kammer zu genügen, auch ein eigenständiges Versorgungswerk für die Pflegenden enthalten, die dann nicht mehr in das gesetzliche Rentensystem einzahlen - mit Millionenausfällen für die Sozialkassen."

Gleichzeitig lasse eine einmal konstituierte Kammer für die Angehörigen der Pflegeberufe keinen Weg zurück mehr offen. "Sie wären dauerhaft den standesrechtlichen Vorgaben und Kontrollen einer Kammer unterworfen und müssten diese eigenständig finanzieren."

bpa: Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit 7.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon rund 400 in Rheinland-Pfalz, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 230.000 Arbeitsplätze und ca. 17.700 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 18,2 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Jutta Schier, Landesbeauftragte des bpa Rheinland-Pfalz, 06131-880320

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/17920/2441078/bpa_bundesverband_privater_anbieter_sozialer_dienste_e_v/mail

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Mainz (ots) - Der Juraprofessor Dr. Martin Spaetgens hat den rheinland-pfälzischen Plänen für ein Pflegekammergesetz ein bedenkliches Zeugnis ausgestellt:

Das Vorhaben, die Altersvorsorge aus der geplanten Pflegekammer auszuklammern, ist verfassungswidrig, schreibt der Kammerexperte Prof. Spaetgens in einem Artikel, der in Kürze in einer Pflegefachzeitschrift erscheint.

Der Jurist, der sich in der Vergangenheit intensiv mit der Rolle von Ärzte- und Rechtsanwaltskammern befasst hat, geht davon aus, dass die Landesregierung (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie - Minister: Alexander Schweitzer, SPD) in der Pflegekammer kein eigenes Altersvorsorgewerk schaffen will, um die 37.000 Pflegenden nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu ziehen.

"Dies würde die geplante berufsständische Organisation nicht nur zu einer 'Kammer 2. Klasse' machen, auch ihre Verfassungsmäßigkeit wäre mehr als fraglich.

Da keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung erkennbar ist, würde sogar eine Angreifbarkeit des Gesetzes insgesamt drohen", schreibt Prof. Spaetgens.

Schließlich sei es nicht vermittelbar, anderen Berufsgruppen den Zugang zu einer eigenen Altersvorsorge im Rahmen der Selbstverwaltung zu gewähren und gleichzeitig den Angehörigen der Pflegeberufe einen solchen Zugang zu verweigern.

"Hier gilt der Grundsatz, dass wesentliches Gleiches nicht ungleich behandelt werden darf", schreibt der Jurist aus Trier.

Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) fordert, dass die Pflegenden nicht mit einer Kammer light abgespeist werden dürfen.

"Die Kammer müsste die wirklich drängenden Probleme der Pflege anpacken können: geringe Personalausstattung und zu wenig öffentliche Anerkennung der Pflegenden", sagt der bpa-Präsident und rheinland-pfälzische bpa-Landesvorsitzende Bernd Meurer. Dies sei in den derzeitigen Planungen aber nicht vorgesehen.

"Auf keinen Fall darf die Landesregierung riskieren, dass sie Erwartungen bei den Pflegenden weckt und diese aus rechtlichen Gründen dann nicht erfüllen kann", warnt Meurer mit Blick auf die Einschätzung von Prof. Spaetgens.

Der Rechtsexperte schreibt abschließend: "Eine Pflegekammer muss, um der verfassungsrechtlich erforderlichen Gleichheit gegenüber anderen Kammer zu genügen, auch ein eigenständiges Versorgungswerk für die Pflegenden enthalten, die dann nicht mehr in das gesetzliche Rentensystem einzahlen - mit Millionenausfällen für die Sozialkassen."

Gleichzeitig lasse eine einmal konstituierte Kammer für die Angehörigen der Pflegeberufe keinen Weg zurück mehr offen. "Sie wären dauerhaft den standesrechtlichen Vorgaben und Kontrollen einer Kammer unterworfen und müssten diese eigenständig finanzieren."

bpa: Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit 7.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon rund 400 in Rheinland-Pfalz, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 230.000 Arbeitsplätze und ca. 17.700 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 18,2 Milliarden Euro.

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