Fehlende Ganzheitlichkeit schwächt Pflegereform!
Datum: Freitag, dem 09. März 2012
Thema: Senioren Pflege @ Senioren Home Page


(ddp direct) Nach dem stark bedauerten Rücktritt des Experten Dr. Jürgen Gohde vom Vorsitz des Pflegebeirates im vergangenen Jahr, trat dieser in einer neuen Besetzung mit einer doppelten Spitze am 1. März 2012 erstmals zusammen, um den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu zu definieren.

Die beiden neuen Vorsitzenden Wolfgang Zöller und Klaus-Dieter Voß teilen sich den Vorsitz des Expertenbeirates, der einen der wichtigsten Teile innerhalb der langersehnten Pflegereform stemmen soll: Durch die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sollen vor allem Demenzkranke besser gestellt werden.

Ob Voß, einstmals Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, und Zöller als Patientenbeauftragtem der Bundesregierung, eine zeitnahe Neudefinition gelingen wird, ist fraglich. Experten rechnen bereits mit einer Zeitspanne von etwa zehn Monaten, bevor die ersten Ergebnisse des Pflegebeirates vorliegen. Die gesetzliche Integrität des neuen Begriffes noch in dieser Legislaturperiode bleibt daher voraussichtlich ein unerfüllter Wunsch.

Die Dringlichkeit eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes wird kaum angezweifelt, doch wird häufig die Ganzheitlichkeit bemängelt.

(ddp direct) Nach dem stark bedauerten Rücktritt des Experten Dr. Jürgen Gohde vom Vorsitz des Pflegebeirates im vergangenen Jahr, trat dieser in einer neuen Besetzung mit einer doppelten Spitze am 1. März 2012 erstmals zusammen, um den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu zu definieren.

Die beiden neuen Vorsitzenden Wolfgang Zöller und Klaus-Dieter Voß teilen sich den Vorsitz des Expertenbeirates, der einen der wichtigsten Teile innerhalb der langersehnten Pflegereform stemmen soll: Durch die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sollen vor allem Demenzkranke besser gestellt werden.

Ob Voß, einstmals Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, und Zöller als Patientenbeauftragtem der Bundesregierung, eine zeitnahe Neudefinition gelingen wird, ist fraglich. Experten rechnen bereits mit einer Zeitspanne von etwa zehn Monaten, bevor die ersten Ergebnisse des Pflegebeirates vorliegen. Die gesetzliche Integrität des neuen Begriffes noch in dieser Legislaturperiode bleibt daher voraussichtlich ein unerfüllter Wunsch.

Die Dringlichkeit eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes wird kaum angezweifelt, doch wird häufig die Ganzheitlichkeit bemängelt.





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