EuGH: Altersgrenze in Arbeitsverträgen europarechtswidrig!
Datum: Mittwoch, dem 19. Oktober 2011
Thema: Senioren Recht @ Senioren Home Page


OpenPr.de: Eine tarifvertragliche Regelung, nach der das Arbeitsverhältnis eines Verkehrspiloten mit Vollendung des 60. Lebensjahres endet, ist mit dem europarechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung nicht vereinbar.

Der EuGH hatte sich in einem unlängst ergangenen Urteil mit der Frage der europarechtlichen Zulässigkeit von Altersbeschränkungen in Arbeitsverträgen zu befassen.

Nach dem bei der Deutschen Lufthansa geltenden Tarifvertrag enden die Arbeitsverhältnisse für Verkehrspiloten nach Vollendung des 60. Lebensjahrs. Nach luftfahrtrechtlichen Bestimmungen dürfen Piloten nach Vollendung des 60. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Flugzeuge nur beschränkt auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland führen.

OpenPr.de: Eine tarifvertragliche Regelung, nach der das Arbeitsverhältnis eines Verkehrspiloten mit Vollendung des 60. Lebensjahres endet, ist mit dem europarechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung nicht vereinbar.

Der EuGH hatte sich in einem unlängst ergangenen Urteil mit der Frage der europarechtlichen Zulässigkeit von Altersbeschränkungen in Arbeitsverträgen zu befassen.

Nach dem bei der Deutschen Lufthansa geltenden Tarifvertrag enden die Arbeitsverhältnisse für Verkehrspiloten nach Vollendung des 60. Lebensjahrs. Nach luftfahrtrechtlichen Bestimmungen dürfen Piloten nach Vollendung des 60. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Flugzeuge nur beschränkt auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland führen.





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