DeutWohnungsnutzung in einer Seniorenwohnanlage ohne Betreuungsvertrag!
Datum: Freitag, dem 23. September 2011
Thema: Senioren Recht @ Senioren Home Page


OpenPr.de: Im vorliegenden Fall hat sich die Gemeinde Dänischenhagen für alle Wohnungen einer Seniorenwohnanlage das Recht vorbehalten, die Nutzer der Wohnungen zu benennen. Dieses Recht hatte sich die Gemeinde durch Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch gesichert. Nach diesem eingetragenen Recht sollten nur Personen die Wohnungen der Seniorenwohnanlage nutzen dürfen, die auch gleichzeitig einen Betreuungsvertrag mit dem Träger einer Altenbegegnungsstätte abschließen.

Die Beklagten, ein älteres Ehepaar, kauften im Jahr 1999 eine Wohnung in der Seniorenwohnanlage und zogen dort ein. Im Jahr 2004 wurden sie von der Gemeinde Dänischenhagen aufgefordert, einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Nach einem Rechtsstreit 2005 schlossen die Beklagten einen Betreuungsvertrag mit dem Träger der Altenbegegnungsstätte ab, den sie allerdings im Jahr 2008 wieder kündigten.

Die Gemeinde versuchten nun, dem Ehepaar die Nutzung der eigenen Wohnung gerichtlich zu untersagen, dies jedoch ohne Erfolg.

OpenPr.de: Im vorliegenden Fall hat sich die Gemeinde Dänischenhagen für alle Wohnungen einer Seniorenwohnanlage das Recht vorbehalten, die Nutzer der Wohnungen zu benennen. Dieses Recht hatte sich die Gemeinde durch Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch gesichert. Nach diesem eingetragenen Recht sollten nur Personen die Wohnungen der Seniorenwohnanlage nutzen dürfen, die auch gleichzeitig einen Betreuungsvertrag mit dem Träger einer Altenbegegnungsstätte abschließen.

Die Beklagten, ein älteres Ehepaar, kauften im Jahr 1999 eine Wohnung in der Seniorenwohnanlage und zogen dort ein. Im Jahr 2004 wurden sie von der Gemeinde Dänischenhagen aufgefordert, einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Nach einem Rechtsstreit 2005 schlossen die Beklagten einen Betreuungsvertrag mit dem Träger der Altenbegegnungsstätte ab, den sie allerdings im Jahr 2008 wieder kündigten.

Die Gemeinde versuchten nun, dem Ehepaar die Nutzung der eigenen Wohnung gerichtlich zu untersagen, dies jedoch ohne Erfolg.





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