Ab in die Rente mit 65. Was aber, wenn der Arbeitnehmer nicht will?
Datum: Donnerstag, dem 11. August 2011
Thema: Senioren Recht @ Senioren Home Page


OpenPr.de: Erreicht ein Arbeitnehmer das gesetzliche Renteneintrittsalter, endet sein Arbeitsverhältnis nur dann automatisch, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart, bzw. geregelt ist.

In allen anderen Fällen kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres kündigen, sondern muss im Extremfall den Arbeitnehmer weiter beschäftigen.

Aktuell der Schock für Arbeitgeber: In der Rechtsprechung mehren sich Zweifel, ob derartige Regeln zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichung des Rentenalters in Arbeitsverträgen und/oder Tarifverträgen überhaupt wirksam sind.

Zweifel könnten deshalb bestehen, weil solche Altersgrenzen gegen das in einer EU-Richtlinie geregelte Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen können.

OpenPr.de: Erreicht ein Arbeitnehmer das gesetzliche Renteneintrittsalter, endet sein Arbeitsverhältnis nur dann automatisch, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart, bzw. geregelt ist.

In allen anderen Fällen kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres kündigen, sondern muss im Extremfall den Arbeitnehmer weiter beschäftigen.

Aktuell der Schock für Arbeitgeber: In der Rechtsprechung mehren sich Zweifel, ob derartige Regeln zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichung des Rentenalters in Arbeitsverträgen und/oder Tarifverträgen überhaupt wirksam sind.

Zweifel könnten deshalb bestehen, weil solche Altersgrenzen gegen das in einer EU-Richtlinie geregelte Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen können.





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