Aufruf an alle Landesärztekammern: 'Wehret weiteren Schaden ab!'
Datum: Montag, dem 06. Juni 2011
Thema: Senioren Sterben & Sterbehilfe @ Senioren Home Page


OpenPr.de: Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat in der vergangenen Woche ein „ethisches Zeichen“ gesetzt, dass verheerender nicht sein kann: Es wurde ein moralisches Zwangsdiktat verabschiedet, dass einem hoch stehenden Berufsstand unwürdig ist und überdies in empfindlicher Weise Grundrechte der Ärztinnen und Ärzte und aufgrund der Drittbezogenheit des Verbots der ärztlichen Suizidassistenz auch diejenigen der Patienten berührt.

Das Ansehen der deutschen Ärzteschaft hat durch die Verbotsnorm erheblichen Schaden genommen und die Kammern sind daher aufgefordert, dergestalt den eingetretenen Schaden zu minimieren, in dem diese das Verbot in ihren Landesgesetzen nicht (!) übernehmen!

Die Folgen wären geradezu katastrophal und bei all dem muss sich in der Öffentlichkeit der Eindruck einstellen, als bestehe seitens der BÄK kein Vertrauen in die moralische und ethisch-sittliche Integrität der einzelnen Ärztinnen und Ärzte. Die Landesärztekammern sind daher gut beraten, diesem moralischen Autoritätsanspruch der BÄK als eine „private Arbeitsgemeinschaft“ eine unmissverständliche Absage zu erteilen.

OpenPr.de: Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat in der vergangenen Woche ein „ethisches Zeichen“ gesetzt, dass verheerender nicht sein kann: Es wurde ein moralisches Zwangsdiktat verabschiedet, dass einem hoch stehenden Berufsstand unwürdig ist und überdies in empfindlicher Weise Grundrechte der Ärztinnen und Ärzte und aufgrund der Drittbezogenheit des Verbots der ärztlichen Suizidassistenz auch diejenigen der Patienten berührt.

Das Ansehen der deutschen Ärzteschaft hat durch die Verbotsnorm erheblichen Schaden genommen und die Kammern sind daher aufgefordert, dergestalt den eingetretenen Schaden zu minimieren, in dem diese das Verbot in ihren Landesgesetzen nicht (!) übernehmen!

Die Folgen wären geradezu katastrophal und bei all dem muss sich in der Öffentlichkeit der Eindruck einstellen, als bestehe seitens der BÄK kein Vertrauen in die moralische und ethisch-sittliche Integrität der einzelnen Ärztinnen und Ärzte. Die Landesärztekammern sind daher gut beraten, diesem moralischen Autoritätsanspruch der BÄK als eine „private Arbeitsgemeinschaft“ eine unmissverständliche Absage zu erteilen.





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