Rente abgelehnt? So funktionieren Widerspruch und Klage!
Datum: Dienstag, dem 31. Mai 2011
Thema: Senioren Recht @ Senioren Home Page


OpenPr.de: Wenn einem der Antrag beispielsweise auf eine Rente wegen Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wurde, ist das letzte Wort darüber noch lange nicht gesprochen. Es bleiben den Antragsstellern immer noch der Widerspruch und später sogar die Klage. Doch was muss man dabei beachten?

„Wichtig bei diesen Rechtsmitteln ist es, die Fristen einzuhalten“, so Dr. Gudrun Doering-Striening im Interview mit dem Internetsender Rentenfernsehen.de. „Innerhalb von einem Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides muss der Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein“, erläutert die Fachanwältin für Sozialrecht aus Essen.

„Und ein Monat ist nicht identisch mit vier Wochen. Man denke nur an den Februar.“ Man kann entweder einen Brief schreiben oder den Widerspruch durch die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung kostenlos aufnehmen lassen.

OpenPr.de: Wenn einem der Antrag beispielsweise auf eine Rente wegen Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wurde, ist das letzte Wort darüber noch lange nicht gesprochen. Es bleiben den Antragsstellern immer noch der Widerspruch und später sogar die Klage. Doch was muss man dabei beachten?

„Wichtig bei diesen Rechtsmitteln ist es, die Fristen einzuhalten“, so Dr. Gudrun Doering-Striening im Interview mit dem Internetsender Rentenfernsehen.de. „Innerhalb von einem Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides muss der Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein“, erläutert die Fachanwältin für Sozialrecht aus Essen.

„Und ein Monat ist nicht identisch mit vier Wochen. Man denke nur an den Februar.“ Man kann entweder einen Brief schreiben oder den Widerspruch durch die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung kostenlos aufnehmen lassen.





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