Zu wenig Personal im Pflegeheim rechtfertigt geringere Vergütung!
Datum: Dienstag, dem 24. Mai 2011
Thema: Senioren Recht @ Senioren Home Page


OpenPr.de: Das Landessozialgericht (LSG) Hessen hat mit Urteil vom 23.05.20011 - AZ L 8 P 29/08 – entschieden, dass eine personelle Unterversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen zu einer Kürzung der Entgelte führen kann.

In einer heute veröffentlichten Mitteilung hat das LSG Hessen ausgeführt, dass die Pflegeheime nach dem Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet seien, in Vereinbarungen mit den Verbänden der Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern die personelle Ausstattung im Pflege- und Betreuungsbereich festzulegen.

Diese Vereinbarungen finden Eingang in die Festlegung der Vergütungssätze des Pflegeheimes, welche von den Heimbewohnern, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern zu zahlen sind. Wird der vereinbarte Personalschlüssel unterschritten, so sind die Pflegevergütungen für die Dauer der Pflichtverletzung zu kürzen.

OpenPr.de: Das Landessozialgericht (LSG) Hessen hat mit Urteil vom 23.05.20011 - AZ L 8 P 29/08 – entschieden, dass eine personelle Unterversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen zu einer Kürzung der Entgelte führen kann.

In einer heute veröffentlichten Mitteilung hat das LSG Hessen ausgeführt, dass die Pflegeheime nach dem Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet seien, in Vereinbarungen mit den Verbänden der Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern die personelle Ausstattung im Pflege- und Betreuungsbereich festzulegen.

Diese Vereinbarungen finden Eingang in die Festlegung der Vergütungssätze des Pflegeheimes, welche von den Heimbewohnern, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern zu zahlen sind. Wird der vereinbarte Personalschlüssel unterschritten, so sind die Pflegevergütungen für die Dauer der Pflichtverletzung zu kürzen.





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