DGHS: 'Für die Ärzteschaft muss Gewissensfreiheit gelten!'
Datum: Dienstag, dem 24. Mai 2011
Thema: Senioren Sterben & Sterbehilfe @ Senioren Home Page


DGHS-Präsidentin Baezner nennt liberale Haltung in der Schweiz als Vorbild!

Die Bundesärztekammer (BÄK) ist auf dem besten Weg, im medizin-ethischen Paternalismus zu verharren. Die leicht liberalisierten Formulierungen vom Februar, wonach der assistierte Suizid lediglich "keine ärztliche Aufgabe" sei, verhießen einen Hoffnungsschimmer auf ein am Selbstbestimmungsrecht des Patienten orientiertes, partnerschaftliches Selbstverständnis des Arztberufs.

Dies hatte auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit einem am 2. Mai veröffentlichten Offenen Brief an die Delegierten des 114. Ärztetags (31. Mai bis 3. Juni 2011 in Kiel) unterstützt. Doch nun droht der totale Rückschritt: Den Delegierten des 114. Ärztetages soll von BÄK-Vizepräsident Dr. Frank-Ulrich Montgomery eine deutlich schärfere, angeblich "eindeutige" Formulierung zur Abstimmung vorgelegt werden, die lautet: "Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."

DGHS-Präsidentin Baezner nennt liberale Haltung in der Schweiz als Vorbild!

Die Bundesärztekammer (BÄK) ist auf dem besten Weg, im medizin-ethischen Paternalismus zu verharren. Die leicht liberalisierten Formulierungen vom Februar, wonach der assistierte Suizid lediglich "keine ärztliche Aufgabe" sei, verhießen einen Hoffnungsschimmer auf ein am Selbstbestimmungsrecht des Patienten orientiertes, partnerschaftliches Selbstverständnis des Arztberufs.

Dies hatte auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit einem am 2. Mai veröffentlichten Offenen Brief an die Delegierten des 114. Ärztetags (31. Mai bis 3. Juni 2011 in Kiel) unterstützt. Doch nun droht der totale Rückschritt: Den Delegierten des 114. Ärztetages soll von BÄK-Vizepräsident Dr. Frank-Ulrich Montgomery eine deutlich schärfere, angeblich "eindeutige" Formulierung zur Abstimmung vorgelegt werden, die lautet: "Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."





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