Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Umdenken im Pflegerecht gefordert!
Datum: Dienstag, dem 13. Mai 2008 Thema: Senioren Recht @ Senioren Home Page
Im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes und der damit geschaffenen prinzipiellen Möglichkeit, im Rahmen von Modellvorhaben eine Neuordnung sowohl des ärztlichen als auch pflegerischen Dienstes vornehmen zu können, steht zu befürchten an, dass das Pflegerecht seltsame Blüten zu treiben beginnt. Pflegende (zumindest aber die Funktionäre der Berufsverbände) fühlen sich dazu berufen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Einstweilen wird noch die These genährt, dass es nicht um die Substitution ärztlicher Leistungen gehe, sondern vielmehr um die Modifikation der bisherigen Delegationsregeln. Hierbei scheint es nicht sonderlich störend zu sein, dass auch gegenwärtig noch kein allgemeiner Konsens für den „alten Rechtszustand“ feststellbar ist. Manche Pflegerechtler möchten dem interessierten Publikum Glauben schenken, als sei dies bereits entschieden.
Im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes und der damit geschaffenen prinzipiellen Möglichkeit, im Rahmen von Modellvorhaben eine Neuordnung sowohl des ärztlichen als auch pflegerischen Dienstes vornehmen zu können, steht zu befürchten an, dass das Pflegerecht seltsame Blüten zu treiben beginnt. Pflegende (zumindest aber die Funktionäre der Berufsverbände) fühlen sich dazu berufen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Einstweilen wird noch die These genährt, dass es nicht um die Substitution ärztlicher Leistungen gehe, sondern vielmehr um die Modifikation der bisherigen Delegationsregeln. Hierbei scheint es nicht sonderlich störend zu sein, dass auch gegenwärtig noch kein allgemeiner Konsens für den „alten Rechtszustand“ feststellbar ist. Manche Pflegerechtler möchten dem interessierten Publikum Glauben schenken, als sei dies bereits entschieden.
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