Gesetzliche Rentenversicherung - wer kann sich daraus befreien lassen und wie?
Datum: Mittwoch, dem 09. Februar 2011
Thema: Senioren Infos @ Senioren Home Page


Welche Angestellten können sich aus der gesetzlichen Renten-und Sozialversicherung auf Antrag befreien lassen?

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist eine Pflichtversicherung für Angestellte und Arbeiter. Unternehmer müssen i.d.R. nicht in die GRV einzahlen.
Nur bei angestellten Familienangehörigen hat der Gesetzgeber keine eindeutige Regelung getroffen, ob sie sozialversicherungspflichtig oder -frei sind.
Er hat verschiedene Kriterien definiert. Wer sie kennt und erfüllt, kann sich befreien lassen.

Diese Familienangehörigen arbeiten mit im Betrieb der Eltern, des Ehepartners, der Geschwister, des Onkels ... Der Familienbetrieb kann ein Einzelunternehmen sein, eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft.

Sie zahlen häufig in die Sozialversicherung (SV) ein, ohne dass sie das müssten. Dann sogar ohne dass sie durch die Zahlung Anspruch auf Leistungen aus dem System erwerben, d.h. sie erhalten im Bedarfsfall kein Arbeitslosengeld, keine Erwerbsunfähigkeitsrente, kein Insolvenzgeld.

Klarheit bekommen Sie - als angestelltes Familienmitglied - nur durch eine Überprüfung Ihres Status. Werden Sie befreit, sind Sie nach wie vor arbeitsrechtlich angestellt, aber nicht mehr SV-pflichtig.

Dann können wir mit unserem Rentenkonzept Ihre Rente durch Umleitung der Beiträge von der GRV in eine Betriebsrente optimieren, ohne dass sich Ihr Nettoeinkommen verändert.

Dabei stellen wir regelmäßig fest, dass der finanzielle Vorteil einer betrieblichen Altersvorsorge (die so erst durch die Befreiung aus der Sozialversicherung möglich wird) entweder überhaupt nicht bekannt ist - oder aber deutlich unterschätzt wird.
Häufig verdoppelt sich die garantierte Rentenleistung durch den Wechsel!!

Sie erlangen Rechtssicherheit. Und beziehen eine garantierte Rente von dem an Sie verpfändeten Konto und nicht von den GRV-Beiträgen Ihrer Kinder.

Dr. Klaus Birkner
Mittelstandsberater
Buchenwaldstr.12
70771 Leinfelden bei Stuttgart
KB@SozialversicherungsBefreiung.org

www.SozialversicherungsBefreiung.com

Wir arbeiten seit Jahren als freie Makler - aus der Praxis für die Praxis -.
Schwerpunkt: "betriebliche Altersvorsorge bei Sozialversicherungsbefreiung".
Wir sind nur dem Kunden verpflichtet und nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden.

Das für Sie optimal Ergebnis erreichen wir in Kooperation mit

o Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
o Rechtsanwalt / Rentenberater
o Unternehmensberater

Birkner Vermögensaufbau
Klaus Birkner
Buchenwaldstr.12
70771
Leinfelden
K.Birkner@Lebenswerte.de
0711 83963825
http://sozialversicherungsbefreiung.org


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Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist eine Pflichtversicherung für Angestellte und Arbeiter. Unternehmer müssen i.d.R. nicht in die GRV einzahlen.
Nur bei angestellten Familienangehörigen hat der Gesetzgeber keine eindeutige Regelung getroffen, ob sie sozialversicherungspflichtig oder -frei sind.
Er hat verschiedene Kriterien definiert. Wer sie kennt und erfüllt, kann sich befreien lassen.

Diese Familienangehörigen arbeiten mit im Betrieb der Eltern, des Ehepartners, der Geschwister, des Onkels ... Der Familienbetrieb kann ein Einzelunternehmen sein, eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft.

Sie zahlen häufig in die Sozialversicherung (SV) ein, ohne dass sie das müssten. Dann sogar ohne dass sie durch die Zahlung Anspruch auf Leistungen aus dem System erwerben, d.h. sie erhalten im Bedarfsfall kein Arbeitslosengeld, keine Erwerbsunfähigkeitsrente, kein Insolvenzgeld.

Klarheit bekommen Sie - als angestelltes Familienmitglied - nur durch eine Überprüfung Ihres Status. Werden Sie befreit, sind Sie nach wie vor arbeitsrechtlich angestellt, aber nicht mehr SV-pflichtig.

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