Altenheime dürfen in NRW vorerst weiter benotet werden!
Datum: Mittwoch, dem 17. November 2010
Thema: Senioren News @ Senioren Home Page


OpenPr.de: Basieren die Noten für die Qualitätsprüfung der Pflege in einem Altenheim auf der neutralen, objektiven und sachkundigen Prüfung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und sind auch im Einzelfall keine Fehlurteile erkennbar, kann eine Pflegenote vergeben und im Internet veröffentlicht werden. Das geht, wie das Internetportal recht-live.de berichtet, aus einem rechtskräftigen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 15.11.2010 hervor (Az.: 10 P 76/10 B ER).
Das LSG respektiert mit seiner Entscheidung den Willen des Gesetzgebers, schnell ein Instrument für mehr Transparenz bei Beurteilung der Pflegequalität zu schaffen.

OpenPr.de: Basieren die Noten für die Qualitätsprüfung der Pflege in einem Altenheim auf der neutralen, objektiven und sachkundigen Prüfung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und sind auch im Einzelfall keine Fehlurteile erkennbar, kann eine Pflegenote vergeben und im Internet veröffentlicht werden. Das geht, wie das Internetportal recht-live.de berichtet, aus einem rechtskräftigen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 15.11.2010 hervor (Az.: 10 P 76/10 B ER).
Das LSG respektiert mit seiner Entscheidung den Willen des Gesetzgebers, schnell ein Instrument für mehr Transparenz bei Beurteilung der Pflegequalität zu schaffen.





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