Warum der Rentenversicherer die EM-Rente zusätzlich kürzen darf!
Datum: Donnerstag, dem 11. November 2010
Thema: Senioren Rente @ Senioren Home Page


OpenPr.de: Es ist allgemein bekannt, dass gesetzlich Rentenversicherte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Altersrente gehen möchten, eine Rentenkürzung (Rentenabschlag) von max. 18 Prozent hinnehmen müssen.
Weniger bekannt bei Verbrauchern, aber auch bei den meisten Vermittlern ist, dass es seit 2001 auch Abschläge (Kürzungen) von bis zu 10,8 Prozent für Erwerbsminderungsrentner und deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer) gibt. In Anlehnung an die Regelung der Altersrente wird der Zugangsfaktor nach der Zahl der Monate zwischen Rentenbeginn und Vollendung des 63. Lebensjahrs abgesenkt; Monate vor dem 60. Lebensjahr bleiben dabei außer Betracht.

OpenPr.de: Es ist allgemein bekannt, dass gesetzlich Rentenversicherte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Altersrente gehen möchten, eine Rentenkürzung (Rentenabschlag) von max. 18 Prozent hinnehmen müssen.
Weniger bekannt bei Verbrauchern, aber auch bei den meisten Vermittlern ist, dass es seit 2001 auch Abschläge (Kürzungen) von bis zu 10,8 Prozent für Erwerbsminderungsrentner und deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer) gibt. In Anlehnung an die Regelung der Altersrente wird der Zugangsfaktor nach der Zahl der Monate zwischen Rentenbeginn und Vollendung des 63. Lebensjahrs abgesenkt; Monate vor dem 60. Lebensjahr bleiben dabei außer Betracht.





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