Sterbehilfe – eine 'Sandkasten-Diskussion' (?)
Datum: Freitag, dem 08. Oktober 2010 Thema: Senioren Sterben & Sterbehilfe @ Senioren Home Page
OpenPr.de: Mit einer aktuellen Pressemitteilung v. 07.10.10 kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch die aktuelle Entscheidung des BGH zur „Tötung auf Verlangen“ und lässt sich hierbei von der folgenden Vorstellung leiten:
„Einzelfallethik kann nicht die Rolle des Gesetzgebers sein, sondern bleibt allein den Gerichten überlassen. Deshalb muss all denjenigen widersprochen werden, die glauben, durch das Streichen des Straftatbestandes der Tötung auf Verlangen Einzelfallethik herzustellen.“
Quelle: Erklärung des Geschäftsführenden Vorstands Eugen Brysch zur aktuellen Entscheidung des BGH v. 07.10.10 in Sachen "Tötung auf Verlangen" >>> www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung412.html
OpenPr.de: Mit einer aktuellen Pressemitteilung v. 07.10.10 kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch die aktuelle Entscheidung des BGH zur „Tötung auf Verlangen“ und lässt sich hierbei von der folgenden Vorstellung leiten:
„Einzelfallethik kann nicht die Rolle des Gesetzgebers sein, sondern bleibt allein den Gerichten überlassen. Deshalb muss all denjenigen widersprochen werden, die glauben, durch das Streichen des Straftatbestandes der Tötung auf Verlangen Einzelfallethik herzustellen.“
Quelle: Erklärung des Geschäftsführenden Vorstands Eugen Brysch zur aktuellen Entscheidung des BGH v. 07.10.10 in Sachen "Tötung auf Verlangen" >>> www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung412.html
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