Kinder haften für Ihre Eltern !
Datum: Dienstag, dem 07. September 2010
Thema: Senioren Pflege @ Senioren Home Page


Pflege: Wie der Staat sich aus der Verantwortung zieht!
www.Pflegeversicherungsvergleich.info bietet verschiedene Informationen zu diesem brisanten Thema . Wenn der Ehegatte/Lebenspartner den fehlenden Unterhalt nicht mehr aufbringen kann, werden die Kinder in Haftung genommen § 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete.
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Betroffen sind neben dem laufenden Einkommen der Kinder auch Ihre Rücklagen. Das kann für die Kinder pflegebedürftiger Eltern bitter werden. Wer das umgehen will sollte eine Zusatzversicherung abschließen.

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Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Betroffen sind neben dem laufenden Einkommen der Kinder auch Ihre Rücklagen. Das kann für die Kinder pflegebedürftiger Eltern bitter werden. Wer das umgehen will sollte eine Zusatzversicherung abschließen.





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