Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz: Eine gemischte Bilanz!
Datum: Montag, dem 06. September 2010
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OpenPr.de: Der Humanistische Verband Deutschlands fordert ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetz, die Möglichkeiten zur Wahrung der eigenen Wertvorstellungen, die das Gesetz bietet, endlich mit Leben zu füllen. Zwar ist einerseits die Nachfrage nach Patientenverfügungen deutlich gestiegen, gleichzeitig treten aber verstärkt Probleme und Unsicherheiten mit älteren „Pauschalverfügungen“ auf, die noch im Geist der Beschränkung auf den Sterbeprozess abgefasst sind, wie er vor dem 1. September 2009 vorherrschte.
Das zivilrechtliche Patientenverfügungsgesetz, das seit dem 1. September 2009 gilt, garantiert, dass der Patientenwille bis zum Lebensende verbindlich zu befolgen ist.

OpenPr.de: Der Humanistische Verband Deutschlands fordert ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetz, die Möglichkeiten zur Wahrung der eigenen Wertvorstellungen, die das Gesetz bietet, endlich mit Leben zu füllen. Zwar ist einerseits die Nachfrage nach Patientenverfügungen deutlich gestiegen, gleichzeitig treten aber verstärkt Probleme und Unsicherheiten mit älteren „Pauschalverfügungen“ auf, die noch im Geist der Beschränkung auf den Sterbeprozess abgefasst sind, wie er vor dem 1. September 2009 vorherrschte.
Das zivilrechtliche Patientenverfügungsgesetz, das seit dem 1. September 2009 gilt, garantiert, dass der Patientenwille bis zum Lebensende verbindlich zu befolgen ist.





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