DGHS weist auf Notwendigkeit von Patientenverfügungen hin !
Datum: Mittwoch, dem 18. August 2010
Thema: Senioren Sterben & Sterbehilfe @ Senioren Home Page


Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Abbruch lebenserhaltender Behandlung ist laut BGH-Urteil nicht strafbar, wenn dies dem Patientenwillen entspricht!
(dgpd Augsburg und Berlin) Anlässlich des nun in schriftlicher Form vorliegenden Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sterbehilfe, das am 25. Juni 2010 im Prozess gegen RA W. Putz gesprochen wurde (2 StR 454/09), weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. auf die Notwendigkeit der Erstellung einer kompetenten Patientenver-fügung hin: Mit einer eindeutigen Patientenverfügung, die sich sowohl gegen als auch für eine lebenserhaltende Therapie aussprechen kann, wie sie in dieser Form nur die DGHS entwickelt hat, lässt sich der Patientenwille für alle Situationen sinnvoll und sicher dokumentierten.


Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Abbruch lebenserhaltender Behandlung ist laut BGH-Urteil nicht strafbar, wenn dies dem Patientenwillen entspricht!
(dgpd Augsburg und Berlin) Anlässlich des nun in schriftlicher Form vorliegenden Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sterbehilfe, das am 25. Juni 2010 im Prozess gegen RA W. Putz gesprochen wurde (2 StR 454/09), weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. auf die Notwendigkeit der Erstellung einer kompetenten Patientenver-fügung hin: Mit einer eindeutigen Patientenverfügung, die sich sowohl gegen als auch für eine lebenserhaltende Therapie aussprechen kann, wie sie in dieser Form nur die DGHS entwickelt hat, lässt sich der Patientenwille für alle Situationen sinnvoll und sicher dokumentierten.






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