Verbesserte Portabilität für Betriebsrenten !
Datum: Dienstag, dem 10. August 2010
Thema: Senioren Rente @ Senioren Home Page


Pressemeldung der febs Consulting GmbH, 10.08.2010!
Seit 2005 können Arbeitnehmer bei Wechsel des Arbeitgebers ihre unverfallbaren Betriebsrentenanwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Theoretisch zumindest, denn in der Praxis funktioniert das in der Regel nur bei Direktversicherungen und Pensionskassen.
Um die Portabilität unverfallbarer Ansprüche von ausscheidenden Mitarbeitern auch bei Pensionsfonds zu erleichtern, wurde nun das bestehende Übertragungsabkommen für Pensionskassen und Direktversicherungen um Pensionsfonds erweitert. Darauf weist das bAV-Beratungsunternehmen febs Consulting aus Grasbrunn bei München hin.

Pressemeldung der febs Consulting GmbH, 10.08.2010!
Seit 2005 können Arbeitnehmer bei Wechsel des Arbeitgebers ihre unverfallbaren Betriebsrentenanwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Theoretisch zumindest, denn in der Praxis funktioniert das in der Regel nur bei Direktversicherungen und Pensionskassen.
Um die Portabilität unverfallbarer Ansprüche von ausscheidenden Mitarbeitern auch bei Pensionsfonds zu erleichtern, wurde nun das bestehende Übertragungsabkommen für Pensionskassen und Direktversicherungen um Pensionsfonds erweitert. Darauf weist das bAV-Beratungsunternehmen febs Consulting aus Grasbrunn bei München hin.





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