Bewerbungsfrist für den Arthur-Koestler-Preis verlängert !
Datum: Mittwoch, dem 21. Juli 2010
Thema: Senioren Sterben & Sterbehilfe @ Senioren Home Page


Journalisten können ihre Beiträge bis 31. August einreichen!

(dgpd Augsburg und Berlin) Die Bewerbungsfrist für den mit 5.000 Euro dotierten Medienpreis Arthur-Koestler-Preis ist bis zum 31. August 2010 verlängert worden. Damit erhalten Journalisten aus dem Print- und Hörfunkbereich 16 Tage mehr Zeit, um ihre Beiträge einzureichen. Die Ausschreibung wendet sich an Journalisten und Autoren, die herausragende Beiträge zur Sterbethematik unter besonderer Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts veröffentlicht haben.

Berücksichtigt werden alle journalistischen Stilformen. Die eingereichten Arbeiten sollten geeignet sein, eine breite gesellschaftliche Diskussion der Selbstbestimmung am Lebensende zu fördern. Preiswürdig ist der herausragende Beitrag, welcher die Problematik des Selbstbestimmungsrechts im Angesicht des Todes eingängig definiert. Eingereichte Beiträge sollen aufklären, falsche Vorurteile abbauen, zu nachhaltigem Nachdenken anregen sowie zur fundierten Meinungsbildung beitragen. Und, dies nicht zuletzt, sie sollen informieren.

Teilnahme-Kriterien und weitere Informationen finden Sie auf www.dghs.de im Bereich Service - Medienpreise.

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.:

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 30. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
wega.wetzel@dghs.de
030-21222337-22
http://dghs.de

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Journalisten können ihre Beiträge bis 31. August einreichen!

(dgpd Augsburg und Berlin) Die Bewerbungsfrist für den mit 5.000 Euro dotierten Medienpreis Arthur-Koestler-Preis ist bis zum 31. August 2010 verlängert worden. Damit erhalten Journalisten aus dem Print- und Hörfunkbereich 16 Tage mehr Zeit, um ihre Beiträge einzureichen. Die Ausschreibung wendet sich an Journalisten und Autoren, die herausragende Beiträge zur Sterbethematik unter besonderer Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts veröffentlicht haben.

Berücksichtigt werden alle journalistischen Stilformen. Die eingereichten Arbeiten sollten geeignet sein, eine breite gesellschaftliche Diskussion der Selbstbestimmung am Lebensende zu fördern. Preiswürdig ist der herausragende Beitrag, welcher die Problematik des Selbstbestimmungsrechts im Angesicht des Todes eingängig definiert. Eingereichte Beiträge sollen aufklären, falsche Vorurteile abbauen, zu nachhaltigem Nachdenken anregen sowie zur fundierten Meinungsbildung beitragen. Und, dies nicht zuletzt, sie sollen informieren.

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DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.:

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 30. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

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Wega Wetzel
Kronenstr. 4
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