Beauftragter für die Belange pflegebedürftiger Menschen (Ombudsmann-/frau)!
Datum: Montag, dem 19. Juli 2010
Thema: Senioren Pflege @ Senioren Home Page


OpenPr.de: Neuss, den 19.07.2010: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgeschlagen, eine (ehrenamtlich zu führende) Stelle eines „Beauftragten für die Belange pflegebedürftiger Menschen“ (Ombudsmann-/frau) zu schaffen und diese Stelle zunächst mit bescheidenen Sachmitteln auszustatten.
Eine solche Stelle erscheint Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk deshalb für erforderlich, weil die Betreuung, ärztliche Versorgung und Pflege in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer wieder als arg mängelbehaftet bezeichnet werden muss. Weder Heimaufsichten noch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) haben diesem Übel bisher wirksam begegnen können. Dies hat vielerlei Gründe. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Heimaufsichten bezüglich der ambulanten Pflegeeinrichtungen überhaupt keine Aufsichtskompetenzen haben.

OpenPr.de: Neuss, den 19.07.2010: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgeschlagen, eine (ehrenamtlich zu führende) Stelle eines „Beauftragten für die Belange pflegebedürftiger Menschen“ (Ombudsmann-/frau) zu schaffen und diese Stelle zunächst mit bescheidenen Sachmitteln auszustatten.
Eine solche Stelle erscheint Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk deshalb für erforderlich, weil die Betreuung, ärztliche Versorgung und Pflege in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer wieder als arg mängelbehaftet bezeichnet werden muss. Weder Heimaufsichten noch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) haben diesem Übel bisher wirksam begegnen können. Dies hat vielerlei Gründe. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Heimaufsichten bezüglich der ambulanten Pflegeeinrichtungen überhaupt keine Aufsichtskompetenzen haben.





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