Gerichte uneinig: Sind Noten für Pflegeheime zulässig?
Datum: Dienstag, dem 06. Juli 2010
Thema: Senioren Recht @ Senioren Home Page


OpenPr.de: Die Sozialgerichte in Deutschland urteilen unterschiedlich, ob Noten für Pflegeheime im Internet rechtmäßig sind oder nicht. Während das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) die Rechtmäßigkeit des "Pflege-TÜV" im Mai 2010 bestätigte, haben das Sozialgericht (SG) Münster im Mai und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG BB) im März und im Mai 2010 Online-Noten verboten.
Im Grundsatz halten alle Gerichte die Bewertung im Internet für zulässig. Das SG Münster und das LSG BB bemängeln aber die Beurteilungskriterien. So würden wichtige Merkmale, die die Pflege unmittelbar betreffen, genauso gewichtet wie etwa die Lesbarkeit des Speiseplans.

OpenPr.de: Die Sozialgerichte in Deutschland urteilen unterschiedlich, ob Noten für Pflegeheime im Internet rechtmäßig sind oder nicht. Während das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) die Rechtmäßigkeit des "Pflege-TÜV" im Mai 2010 bestätigte, haben das Sozialgericht (SG) Münster im Mai und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG BB) im März und im Mai 2010 Online-Noten verboten.
Im Grundsatz halten alle Gerichte die Bewertung im Internet für zulässig. Das SG Münster und das LSG BB bemängeln aber die Beurteilungskriterien. So würden wichtige Merkmale, die die Pflege unmittelbar betreffen, genauso gewichtet wie etwa die Lesbarkeit des Speiseplans.





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